Neuregelung ab Juni 2007 und Antrag der Schulkommission Zuzwil vom 1.8.2014
Gemäss dem revidierten Volksschulgesetz führen die Gemeinden für die öffentlichen und privaten Schulen den schulzahnärztlichen Dienst durch.
Kontrolluntersuchungen
Bei allen Kindern, die in Zuzwil den Kindergarten oder die Volksschule besuchen, wird eine jährliche Kontrolluntersuchung durchgeführt. Diese kann bei einem vertraglich ernannten Schulzahnarzt oder beim privaten Zahnarzt vorgenommen werden. Eltern, die ihr Kind nicht bei einem Schulzahnarzt untersuchen lassen, sind auf ihre Verantwortung, die Untersuchung jährlich zu machen, hinzuweisen. Untersuchungen müssen in der Zahnkontrollkarte eingetragen werden. Alljährlich im Mai werden die Zahnkarten von der Schulzahnpflegeleitung kontrolliert. Die Kosten der jährlichen Kontrolluntersuchung inklusive der Röntgenaufnahme in der 9. Klasse übernimmt die Gemeinde. Vergütet wird der Betrag, wie er den Schulzahnärzten entrichtet wird. Die Eltern können nach der Untersuchung den ihnen zustehenden Betrag auf der Gemeindeverwaltung bar oder mittels Einzahlungsschein zurückholen. Die eigentlichen Behandlungskosten werden durch die Eltern getragen.
Mit den Schulzahnärzten werden Verträge abgeschlossen. Darin sind insbesondere die Taxpunktwerte festgelegt, auch für Behandlungen, womit Eltern im Anschluss an eine schulzahnärztliche Kontrolluntersuchung den Schulzahnarzt beauftragen.
Schulzahnarzt Dr. med. dent. Patrick Bürgi, Bernstrasse 41, 3303 Jegenstorf
ZahnarztTeam Jegenstorf, Praxis Dr. med. dent. Andrea Rentsch, Löwenplatz 3, 3303 Jegenstorf
Zahnprophylaxe
Das Fluorbürsten wird von den Klassenlehrpersonen und das Zähneputzen von der Kindergärtnerin in regelmässigen Abständen (zweimonatlich) durchgeführt. Einmal jährlich kommt eine Fachperson in alle Klassen.
Fachperson Frau Brigitte Wanner, Hinterfeldstrasse 3, 3283 Kallnach
Freiwillige Gemeindebeiträge
Eltern, die durch hohe Behandlungskosten oder kieferorthopädische Massnahmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können durch Gesuch via Gemeinde einen Beitrag beantragen. Der Gemeinderat prüft das Gesuch und entscheidet abschliessend über eine allfällige Kostengutsprache.